Rechtsprechung
BFH, 22.06.2009 - I B 34/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Darlegung von grundsätzlicher Bedeutung und Verfahrensmängeln
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer Pferdezucht als verdeckte Gewinnausschüttungen - datenbank.nwb.de
Darlegung von grundsätzlicher Bedeutung und eines Sachaufklärungsmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - 6 K 13902/06
- BFH, 22.06.2009 - I B 34/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08
Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund
Auszug aus BFH, 22.06.2009 - I B 34/09
Mit ihrem weiteren Vortrag, das FG habe den Akteninhalt nicht hinreichend berücksichtigt, wendet sich die Klägerin letztlich nur gegen die tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts; auf diese Weise kann eine Zulassung der Revision nicht erreicht werden (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39;… vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601). - BFH, 28.11.2008 - VIII B 206/07
NZB: Falsche materielle Rechtsanwendung - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 22.06.2009 - I B 34/09
Mit ihrem weiteren Vortrag, das FG habe den Akteninhalt nicht hinreichend berücksichtigt, wendet sich die Klägerin letztlich nur gegen die tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts; auf diese Weise kann eine Zulassung der Revision nicht erreicht werden (…Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 28. November 2008 VIII B 206/07, BFH/NV 2009, 601). - BFH, 07.10.2008 - I B 62/08
Darlegung von Sachaufklärungsmängeln
Auszug aus BFH, 22.06.2009 - I B 34/09
Zur ordnungsgemäßen Darlegung eines solchen Mangels gehört jedoch der Vortrag, welche Umstände das FG nicht beachtet hat, welche zusätzlichen Aufklärungsmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen und in welcher Weise der Beschwerdeführer auf eine weitere Aufklärung hingewirkt hat (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2008 I B 62/08, BFH/NV 2009, 181, m.w.N.). - BFH, 25.11.2008 - I B 99/08
Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers
Auszug aus BFH, 22.06.2009 - I B 34/09
Zur Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO muss der Beschwerdeführer erläutern, inwieweit im Einzelfall eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die im Interesse der Allgemeinheit der Klärung bedarf (Senatsbeschluss vom 25. November 2008 I B 99/08, BFH/NV 2009, 405, m.w.N.).